Wien, 23. Juli 2020. Am Samstag, den 25. Juli jährt sich zum zweiten Mal das vielbeachtete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Verfahren der neuen Gentechnik. Im Juli 2018 stellten Europas oberste Richter klar: Auch die Verfahren der neuen Gentechnik sind als Gentechnik zu betrachten und unterliegen damit denselben Regeln zu Risikoprüfung, Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht. Zum Jahrestag fordert die ARGE Gentechnik-frei eine rasche und konsequente Umsetzung des EuGH-Urteils und eine Forschungsoffensive für Nachweismethoden für die neue Gentechnik. Vier neue „White Paper“ der ARGE Gentechnik-frei geben umfassenden Einblick in die Kernfragen und Risiken der neuen Gentechnik.