Wien, 04. Februar 2020 - Klipp und klar abgewiesen hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine gegen die erfolgreiche Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ eingebrachte Klage seitens des niederösterreichischen HTL-Lehrers und Lehrergewerkschafters Franz H. Es gäbe ein „berechtigtes Interesse von Schülern, Eltern und Öffentlichkeit“ an der durch die App ermöglichten Bewertung von Lehrern und Schulen, argumentiert Richterin Mag. Claudia Krumholz in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung. Die „Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App“ stelle ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO dar. Allfälligem Missbrauch bei der Bewertung werde durch zahlreiche Schutzmaßnahmen in der App – wie zum Beispiel: Registrierung, Verifikation, Schutz vor „Fake-Accounts“ – wirkungsvoll vorgebeugt. Schülern sollte nicht – wie vom Kläger Franz H. vorgebracht – pauschal missbräuchliche Bewertung unterstellt werden: Es sei „davon auszugehen, dass diese mit der ihnen gegebenen Bewertungsmöglichkeit überwiegend verantwortungsvoll umgehen“ und eine entsprechende „geistige Reife der Nutzer sichergestellt“ sei. Die Klage wurde abgewiesen; alle Gerichtskosten sind vom Kläger zu begleichen (vollständige Urteilsbegründung hier).