Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain-Bewilligung abgewiesen „Unbegründet“: Verwaltungsgericht Wien weist Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain-Bewilligung als Krankenanstalt ab „Gut dass dieser Spuk nun langsam ein Ende hat!“, kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Univ.Prof. Dr. Michael Havel das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien. „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist. Wir sind froh, dass wir nun bald in Ruhe unserer für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreichern extrem wichtigen Arbeit nachgehen können. Ich möchte diesen Anlass auch nützen und an die Ärztekammer Wien appellieren, ihre Klage-Strategie einzustellen und auch die anderen Klagen zurückzuziehen. Diese unbegründeten Klagen bewirken nur eines: Verunsicherung bei den Wienerinnen und Wienern. Dies ist unverantwortlich – regelmäßige PCR-Tests sind gerade angesichts der aktuellen Infektionszahlen von allergrößter Bedeutung. Die Ärztekammer Wien als verantwortungsvolle Standespolitik sollte die umfassende Teststrategie unterstützen und nicht durch Klagen stören.“ Die Ärztekammer Wien hatte Beschwerde gegen den Bescheid der MA 40 eingebracht, mit der das Lifebrain-Labor am 22. April 2021 die Bewilligung als Krankenanstalt und damit als formell für alle Tests und Analysen zugelassenes Labor erhielt. PCR-Tests seien keine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen; daher sei bei einer Bewilligung ein Bedarfsprüfungsverfahren durchzuführen. In ihrer Klage bestritt die Ärztekammer damit indirekt den Bedarf an der Durchführung von PCR-Tests (!). Das Verwaltungsgericht Wien wies diese Argumentation als „unbegründet“ ab. Es handle sich bei der Analyse von PCR-Tests sowohl bei symptomatischen als auch bei asymptomatischen Personen um keine „sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung“. Eine Bedarfsprüfung sei damit nicht notwendig. Daher habe die Ärztekammer Wien kein Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren. Die Beschwerde „war daher als unbegründet abzuweisen“ und der seitens der Stadt Wien erlassene Bescheid vollinhaltlich zu bestätigen. Die volle Bestätigung der Rechtskonformität des Lifebrain-Labors macht sämtliche Vorhaltung seitens der Ärztekammer Wien obsolet. Das schriftliche Urteil zum Download finden Sie im Anhang.  Über Lifebrain Die Lifebrain Group wurde 2013 von Univ.-Prof. Michael Havel und Mag. Bernhard Auer gegründet und ist einer der größten italienischen Anbieter für klinische Labortests in den Bereichen klinische Chemie, Hämatologie, Immunchemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Genetik, Zytologie, Pathologie und COVID-Testungen. Im Jahr 2018 erweiterte die Lifebrain Group ihr Portfolio mit der Akquisition von Lab Giusto um den Bereich Umwelt- und Lebensmitteltests. Im Jahr 2019 weitete die Lifebrain Group ihre Präsenz auf 17 Regionen mit mehr als 300 Standorten aus. Lifebrain ist aktuell die am schnellsten wachsende Laborgruppe in Europa. Mitte Dezember 2020 eröffnet Lifebrain eines der größten und modernsten COVID-19 Labors Österreichs, in der Klink Penzing in Wien 14. www.lifebrain-labor.at / www.lifebrain.at