Wien, 29. Juli 2021 - Das Verwaltungsgericht Wien hat die erste der Klagen, mit denen die Ärztekammer Wien seit Monaten gegen die Tätigkeit der Lifebrain Group als COVID-19 Labor vorgeht, als „unbegründet“ abgewiesen; eine Revision gegen das schriftlich ausgefertigte Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht zulässig. Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den von der MA 40 erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und Antikörpern). Mit der Abweisung der Klage ist die rechtskonforme Tätigkeit von Österreichs größtem und modernstem COVID-19 Labor ohne jeden Zweifel bestätigt. Das Lifebrain Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim einzigartigen „Alles gurgelt!“ Projekt und hat in den letzten Monaten über 4,6 Mio. PCR-Gurgeltests analysiert.