Handelsgericht Wien weist Ärztekammer-Klage gegen rechtliche Basis der Lifebrain-Labortätigkeit in allen Punkten ab Wien, 28. September 2021 - Das Handelsgericht Wien hat die Klage auf Unterlassung, mit der die Ärztekammer Wien die Tätigkeit der Lifebrain Group als COVID-19 Labor in Frage gestellt hatte, in erster Instanz in allen Punkten abgewiesen. Es liege keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Lifebrain Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vor. Es gäbe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Lifebrain-Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abzuweisen. Die Ärztekammer Wien wurde zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Ärztekammer Wien hat noch nicht bekannt gegeben, ob sie Berufung einlegen wird. Damit scheiterte – nach der Abweisung der Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain durch das Verwaltungsgericht Wien im Juli dieses Jahres – bereits die zweite Klage der Kammer gegen die Analyse-Experten von Lifebrain.