Innsbruck / Wien, 02. Dezember 2021 – Das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) hat dem Einspruch der lifebrain COVID Labor GmbH gegen die Ausschreibung des Landes Tirol für ‚Laborleistungen für COVID-19-Testungen‘ vom 21. September 2021 stattgegeben und damit die Ausschreibung für rechtswidrig erklärt. Lifebrain hatte zuvor bereits eine einstweilige Verfügung gegen die vom Land Tirol vorgenommene Verkürzung der Analysefrist für PCR-Testungen von 24 Stunden (von der Probe- bzw. Abstrichnahme bis zum Vorliegen des Analysebefundes) auf 14 Stunden erwirkt. Im nunmehr abgeschlossenen Hauptverfahren wurde von Lifebrain geltend gemacht, dass die Verkürzung der Analysefrist auf 14 Stunden eine Verzerrung des Bietermarktes darstellt und insbesondere nicht in Tirol ansässige Bieter diskriminiert. Das LVwG ist damit dem Antrag von Lifebrain auf Nichtigerklärung gefolgt. Gegen den Spruch sind keine ordentlichen Rechtsmittel zulässig. Eine ordentliche Revision wurde vom LVwG überdies für unzulässig erklärt, das Land Tirol hat die Verfahrenskosten zu tragen.