Bei einem Direktabruf am 17.8.2021 wurde in einzelnen Leistungsbereichen das Drei- bis Vierfache dessen bezahlt, was dem Auftragnehmer zugestanden wäre. Kostenerhöhung im Vergleich zur Ausschreibung ist klar „ausschreibungs- und gesetzeswidrig“. „Schwerer Verstoß und grobe Schädigung“ – Bildungsministerium (BMBWF) zu € 350.000 Geldbuße verurteilt.