Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der deutschen Grünen zeigt, dass der Vorschlag der EU-Kommission, einen Großteil der Pflanzen, die mit Hilfe der Methoden der sogenannten ‚Neuen Gentechnik‘ erzeugt wurden, mit der normalen Züchtung gleichzusetzen und damit aus dem Regel­werk des europäischen Gentechnikrechts auszunehmen, EU- und internationales Recht verletzt. Die Gutachter betonen, dass die Pläne der Kommission unvereinbar seien mit dem im Lissabon-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip (Art. 191). Die EU habe sich darüber hinaus im „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“ zu einzelfallbezogenen Risikoprüfungen verpflichtet, bevor genetisch veränderte Organismen (GVO) angewendet werden dürfen.