Wien/Berlin/Brüssel, 24. Juli 2019 – Vor einem Jahr, am 25. Juli 2018, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer vielbeachteten Entscheidung die Verfahren der neuen Gentechnik wie z.B. CRISPR/Cas sowie die aus ihnen gewonnenen Produkte sehr klar als Gentechnik eingestuft. Damit unterliegen auch die Verfahren der neuen Gentechnik den seit Jahren bewährten Anforderungen der EU-Gentechnikgesetzgebung: Es gelten das Vorsorgeprinzip, die Notwendigkeit einer Risikoabschätzung vor jeder Marktzulassung und die Kennzeichnungspflicht.