05.05.2022

ARGE Gentechnik-frei: Einseitiges EU-Konsultationsverfahren zu den Verfahren der Neuen Gentechnik

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Gentechnik-freie Produktion in Europa muss geschützt werden - Aufruf an Lebensmittelbranche zur aktiven Teilnahme am Konsultationsverfahren

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Wien, 05. Mai 2022 - Am 29. April hat die EU-Kommission ihre Folgenabschätzung (Impact Assessment) zu den Verfahren der Neuen Gentechnik veröffentlicht. Damit startet ein 12-wöchiger europaweiter Konsultationsprozess zur künftigen gesetzlichen Regelung (bzw. Deregulierung) der neuen gentechnischen Verfahren wie z.B. Crispr/CAS, Talen oder ODM auf dem europäischen Markt. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens haben betroffene Stakeholder die Möglichkeit, zu den Plänen der EU-Kommission Stellung zu beziehen.

Der Fragebogen sei „erschreckend einseitig“ und lasse die klare Absicht der EU-Kommission erkennen, den Weg für eine Deregulierung der Neuen Gentechnik freizugeben, erklärt Florian Faber, Geschäftsführer der ARGE Gentechnik-frei. Eine derartige Deregulierung wäre „eine massive Bedrohung für die europaweit boomende Gentechnik-freie Lebensmittelproduktion, aber auch für die Bio-Branche“, so Florian Faber.

Lebensmittelbranche muss sich aktiv zum Schutz der Gentechnik-Freiheit einsetzen
Die ARGE Gentechnik-frei ruft daher Unternehmen und Stakeholder aus Landwirtschaft, Lebensmittel­produktion und Lebensmittelhandel dazu auf, aktiv am Konsultationsverfahren teilzunehmen und damit gegenüber der EU-Kommission die Notwendigkeit für eine klare und transparente gesetzliche Regelung der Neuen Gentechnik, vergleichbar mit der bestehenden Gentechnik-Gesetzgebung zu untermauern. Vorsorgeprinzip, Rückverfolgbar­keit und Kennzeichnung seien unverrückbare Voraussetzungen, um auch bei Produkten der Neuen Gentechnik Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Hersteller, Handel und Konsument*innen sicherzustellen.

Bereits im Vorfeld des Konsultations­verfahrens haben ARGE Gentechnik-frei und der europäische Dachverband ENGA (www.enga.org) ein umfassendes Info-Package für Unternehmen zur Teilnahme am Konsultationsverfahren erstellt. In den nächsten Wochen werden die Verbände weitere Argumentationsgrundlagen für das Verfahren erarbeiten.

Irreführende Behauptungen im Konsultationsverfahren
Der für die Konsultation eingesetzte Fragebogen sei in wesentlichen Punkten mangelhaft:
  • So werde darin die derzeitige Gesetzgebung als ‚problematisch für alle Beteiligten‘ beschrieben, ohne damit den hohen Nutzen anzuerkennen, den diese in den letzten
    15 Jahren für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von GVO in der Wertschöpfungskette gebracht hat.
  • Der Fragebogen postuliert, dass es keine spezifischen Risiken für die Verfahren der Neuen Gentechnik gäbe; ihr Risikoprofil sei ähnlich wie das der konventionellen Züchtung oder der klassischen Mutagenese – dies allerdings ohne klarzumachen, dass es bislang kaum Risikoforschung zu diesen Verfahren gegeben hat.
  • Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese oder Cisgenese erzeugt werden, seien besonders nachhaltig und hätten großes Potenzial, zu den Zielen des Green Deal beizutragen – dies allerdings, ohne dass derartige Pflanzen aktuell nennenswert in Entwicklung oder gar auf dem Markt sind.
  • Neue gentechnisch veränderte Pflanzen seien kaum nachweisbar. Nicht erwähnt wird allerdings, dass derzeit intensiv an Nachweismethoden geforscht wird und diese vielen Experten auch als realistisch erscheinen. Auch neue digitale Methoden zur Rückverfolgbarkeit werden aktuell untersucht.
Darüber hinaus bietet der Fragebogen nur wenig Raum für fundierte Inputs: 14 der 18 Fragen haben ja/nein Charakter; nur vier Fragen lassen ausführlichere Antworten zu.

Bedenklich: EU-Kommission will Gentechnik als „nachhaltig“ klassifizieren
Besonders bedenklich: Die EU-Kommission scheint die bestehende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte generell in Frage zu stellen; dafür wird eine Auslobung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen als ‚nachhaltig‘ in den Raum gestellt.

„Es steht sehr viel auf dem Spiel: Eine mögliche Deregulierung Neuer Gentechnik widerspricht den hohen Erwartungen von Herstellern, Handel und Konsument*innen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelproduktion. Und eine mögliche Auslobung neuer gentechnischer Pflanzen als ‚nachhaltig‘ würde die umfassenden Bestrebungen, die die Lebensmittelbranche in den letzten Jahren in Richtung Nachhaltigkeit umgesetzt hat, torpedieren. Es braucht daher ein geschlossenes Auftreten von Lebens­mittel­branche, Politik und Konsument*innen, um den Deregulierungsbestrebungen Einhalt zu gebieten“, erklärt Florian Faber.

Die Gentechnik-freie Produktion gilt europaweit als Markenzeichen für die hohe Qualität österreichischer Lebensmittel und landwirtschaftlicher Produkte. In Österreich sind 100% aller konventionellen Eier, Milchprodukte und Geflügelfleisch ohne Gentechnik hergestellt; der Gentechnik-frei Sektor erzielt Umsätze von knapp 2 Mrd. Euro.


Weitere Informationen:
Florian Faber
Geschäftsführer ARGE Gentechnik-frei
Tel: 0664-3819502
f.faber@gentechnikfrei.at
www.gentechnikfrei.at
ARGE Gentechnik-frei
Die Arbeitsgemeinschaft für Gentechnik-frei erzeugte Lebensmittel (ARGE Gentechnik-frei) ist eine unabhängige Plattform, getragen von Unternehmen aus dem Lebensmittelhandel, der Lebensmittelproduktion, der Futtermittelwirtschaft und der Landwirtschaft, sowie von Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Umweltschutz, Konsumentenschutz, Landwirtschaft und Wissenschaft. Die ARGE Gentechnik-frei vergibt in Österreich seit 1997 das Kontrollzeichen „Ohne Gentechnik hergestellt“. Die Plattform vertritt rund 220 Betriebe, die das Kontrollzeichen führen. Österreichs Milch-, Eier- und Geflügelwirtschaft haben ihre komplette Produktion auf Gentechnik-frei umgestellt. www.gentechnikfrei.at