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24.01.2022

Lifebrain-Labor begrüßt BVwG-Urteil zu rechtswidriger Vergabe für Schultests

Urteil_BVwG_21012022
Urteil_BVwG_21012022 © Lifebrain

Zu dieser Meldung gibt es: 1 Dokument

Kurztext (373 Zeichen)Plaintext

  • Notwendige Neuausschreibung muss wesentliche Eckpfeiler wie Kapazität, Qualität und Versorgungssicherheit mitbewerten
  • Professionellere Vorgangsweise bei Testvergabeverfahren gefragt
  • Höchste bislang verhängte Geldbuße

Pressetext (6133 Zeichen)Plaintext

Wien, 24. Januar 2022 – Am Freitag, 21. Januar 2022, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Einspruch des Lifebrain-Labors gegen die Vergabe für Schul-PCR-Tests an rund 2.900 Standorten in Niederösterreich und Oberösterreich durch das Bildungsministerium (BMBWF) an ein NÖ-Unternehmen stattgegeben und die Vergabe für rechtswidrig erklärt. Das BMBWF habe wider besseren Wissens und erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag nachträglich um rd. 2 Mio. Euro auf insg. 15,8 Mio. erhöht, da die Verwendung eines speziellen PCR-Testkits verlangt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wertete dieses Vorgehen als „schweren Verstoß“ und „große Schädigung“. Straferhöhend wirkte, dass das "gesetzwidrige Verhalten […] offenkundig auch von […] Vorgesetzten geduldet oder begünstigt [wurde]". Die über das BMBWF verhängte Geldbuße von € 500.000, die an den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung fließt, ist – soweit bekannt – die höchste in der Geschichte der österreichischen Rechtssprechung in Vergabesachen. Das BMBWF hat bereits angekündigt, dass die Schul-PCR-Tests neu ausgeschrieben werden.

„Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit vollinhaltlich unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind. Die aktuell massiv ungenügende Situation bei den Schultests in den Bundesländern hätte leicht vermieden werden können, wenn von Anfang an Kriterien wie Qualität und Erfahrung eines Labors, vorhandene Qualitätssicherungsmaßnahmen, nachgewiesene Testkapazitäten und vorhandene Maßnahmen zur Versorgungssicherheit bei Testkits und Labormaterialien von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und dem BMBWF mit abgefragt und geprüft worden wären. Nur auf diesem Wege lässt sich feststellen, ob ein Labor auch tatsächlich für die gewaltigen Testmengen aus den Schultests entsprechend gerüstet ist, oder ob es sich – wie man aktuell leider an allzuvielen Standorten bitter feststellen muss – primär auf das Vergabeverfahren, aber nicht für dessen Umsetzung vorbereitet hat“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Michael Havel, Geschäftsführer des Lifebrain-Labors.

Vergabeverfahren für PCR-Testprogramme müssen Prozessqualität berücksichtigen
Es sei zu hoffen, so Michael Havel, dass dieses Urteil nun endlich auch einen Qualitätsschub bei den Vergabeverfahren mit sich bringe. Zahlreiche „Billigstbieter“ aus den unterschiedlichen Vergabeverfahren seien österreichweit angesichts der hohen Testzahlen an mangelnder Qualität, unzureichender Versorgungssicherheit oder Personalmangel gescheitert. Ebensowenig konnten von diesen Laboren die unrealistisch kurzen, für die Beauftragung neben dem Preis aber häufig mitentscheidenden Analysezeiten erreicht werden.

Bei der Auswahl von „Bestbietern“ werde in den Vergabeverfahren unzureichend überprüft, ob Bewerber dann auch tatsächlich in der Lage seien, die Aufträge in der geforderten Qualität bzw. der versprochenen Zeitspanne umzusetzen. „Hier braucht es eindeutig ein neues Qualitätsdenken und mehr Expertise für die hochkomplexen Testsysteme bei den vergebenden Stellen“, so Michael Havel.

Auch die Tatsache, dass mehrfach bei Vergabeverfahren die vorgeschriebene Analysezeit von den bundesweit verankerten 24 Stunden auf 14 Stunden reduziert wurde, habe ausschließlich der Bevorzugung lokaler Anbieter genutzt und keine Auswirkung auf Beschleunigung der Testergebnisse oder deren Analysequalität gehabt. „Uns wurde bei einigen Auftragsvergaben von der BBG mitgeteilt, dass wir für den Auftrag von vornherein nicht in Frage kommen – mit der Begründung, dass andere Labore Analysezeiten von nur 14 Stunden angeboten hätten. In der Praxis haben diese Labore dann häufig 48 Stunden oder länger gebraucht. Seriös planende Bieter wurden damit benachteiligt. Eine derartige Vorreihung auf Basis ungeprüfter Versprechungen darf nicht mehr passieren“, so Michael Havel.

Höchste Geldbuße in der österreichischen Rechtsgeschichte
Durchgeführt wurde der Einspruch gegen das Vergabeverfahren von einem Team der renommierten Wiener Kanzlei Wolf Theiss Rechtsanwälte, bestehend aus Manfred Essletzbichler, Johann Hwezda und Dominik König. „Das Urteil ist in vieler Hinsicht bemerkenswert“, erklärt der Leiter des Vergabe-Teams Mag. Manfred Essletzbichler. „Die klare Verurteilung einer nachträglichen Abänderung von Inhalten des Vergabeverfahrens durch das BMBWF bzw die BBG und insbesondere die außerordentlich hohe Geldbuße, mit der Bewertung, es handle sich um einen ‚schweren Verstoß‘ und eine ‚große Schädigung‘ wider besseres Wissens, könnte langfristig Auswirkungen auf Vergabeverfahren haben und deren Qualität und Umsichtigkeit nachhaltig verbessern.“

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie im Anhang.


Über Lifebrain
Die Lifebrain Group wurde 2013 von Univ.-Prof. Dr. Michael Havel und Mag. Bernhard Auer gegründet und ist einer der größten italienischen Anbieter für klinische Labortests in den Bereichen klinische Chemie, Hämatologie, Immunchemie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Genetik, Zytologie, Pathologie und COVID-Testungen. Im Jahr 2018 erweiterte die Lifebrain Group ihr Portfolio mit der Akquisition von Lab Giusto um den Bereich Umwelt- und Lebensmitteltests. Im Jahr 2019 weitete die Lifebrain Group ihre Präsenz auf 17 Regionen mit mehr als 300 Standorten aus. Lifebrain ist aktuell die am schnellsten wachsende Laborgruppe in Europa.
Mitte Dezember 2020 eröffnete Lifebrain das mittlerweile größte und modernste COVID-19 Labor in Österreich, in der Klink Penzing in Wien 14. Mit Investitionen von insg. € 65 Mio. wurde das Lifebrain-Labor seither systematisch ausgebaut: Rund 1.700 Mitarbeiter*innen ermöglichen eine Testkapazität von 800.000 PCR-Proben pro Tag. Darüber hinaus führt das Lifebrain-Labor bei positiven Proben PCR-Schmelzkurvenanalysen zur Untersuchung auf die Omikron-Mutation durch. Das Labor ist auch für Sequenzierungen bestens ausgestattet. Lifebrain ist der Analysepartner des „Alles gurgelt!“-Projekts in Wien und analysiert auch PCR-Proben aus den Teststraßen weiterer Bundesländer.
www.lifebrain-labor.at
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Dokumente (1)

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Kontakt

Florian Faber
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Urteil_BVwG_21012022

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